Vor allem eins:
Keine Panik bekommen und keinerlei Aussage bei der Polizei ohne Ihre Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätigen.
Was tun, wenn’s brennt?
In keinem Rechtsgebiet als im Strafrecht wird die volle Gewalt der Staatsmacht in Form von Judikative und Exekutive für die Bürgerin oder den Bürger deutlicher.
In keinem Rechtsgebiet fühlt man sich als Angeklagte oder Angeklagter schneller überfordert und auch alleine gelassen. Und auch in keinem anderen Rechtsgebiet können die Konsequenzen eines verlorenen Prozesses derart weitreichend sein.
Genau in diesem Rechtsgebiet stehe ich stark an Ihrer Seite.
Vorladung erhalten?
Prüfen Sie gerne, wer Ihnen diese Vorladung gesendet hat. Eine polizeiliche Vorladung ist für Sie nicht bindend, erst wenn das Verfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde und diese eine Vorladung an Sie versendet hat, besteht eine Verpflichtung zur Aussage.
Als Beschuldigte oder Beschuldigter: Gehen Sie niemals ohne rechtliche Vertretung zu einem solchen Termin.
Hausdurchsuchung
Spätestens wenn es an der Tür klopft und die Polizei vor der Tür steht, wird Ihnen bewusst werden, welche empfindlichen Auswirkungen ein laufendes Ermittlungsverfahren auf Ihren Alltag nehmen kann.
In diesen kurzfristigen Notsituationen ist es ratsam mich direkt zu kontaktieren, damit ich Sie während und nach der Durchsuchung begleiten kann.
In Fällen, in denen sich eine mögliche Hausdurchsuchung abzeichnen, vergebe ich an meine Mandanten eine Notfall-Nummer unter der Sie mich zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen können.
Strafbefehl im Briefkasten?
Bitte ignorieren Sie keinen Strafbefehl, denn die Einspruchsfrist beträgt lediglich 2 Wochen. Gerne bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und prüfe den Strafbefehl auf Fehler.
Das Hauptverfahren
Eine Anklage wird in einigen Fällen noch vor dem Hauptverhandlungstermin fallengelassen. Jedoch sieht das deutsche Rechtssystem die Durchführung eines solchen “Haupttermins” als die Regel an. In ihm werden Zeugen vernommen, Beweise gesichtet und die oder der Angeklagte zu den Tatvorwürfen gehört. Als Strafverteidigerin ist es meine Aufgabe Sie auf diesen Termin vorzubereiten und Sie durch die Tücken der strafprozessualen Verfahrensführung zu leiten.
Hierfür bedarf es einer ausführlichen Beratung und vor allem Vertrauen, welches ich hoffe von Ihnen gewinnen zu können.