Als Opfer einer schweren Straftat besteht ein besonderes Interesse an der Verfolgung der Täterin oder des Täters.

Man ist eben nicht nur “Opfer”, man ist auch Mensch, der mit den Folgen der Tat lebt.

Das Rechtssystem in Deutschland versagt regelmäßig dabei den Menschen hinter der oder dem Geschädigten zu erkennen und arbeitet das Strafverfahren gegen die Person auf der Anklagebank nach dem berühmten “Schema F” ab.

Nebenklage.

Für die oder den Geschädigten gibt es dieses “Schema F” aber nicht. Die Tat ist persönlich, es treten eigene Ängste und Wünsche neben die Stelle der Gerechtigkeit und um diese Ansprüche, ob monetär oder idealistisch, zu erreichen brauchen Sie professionelle Unterstützung.

Die Nebenklage gibt Ihnen die Möglichkeit aktiv am Prozess teilzunehmen, eigene Fragen zu stellen und so den Gang der Verhandlung zu beeinflussen. Auch psychologisch ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen.

In Fällen, in denen Sie nicht aktiv im Verhandlungsraum anwesend sein wollen, vertrete ich Sie gerne. Ich setze mich für Ihre Rechte ein und arbeite auch aktiv daran Ihre Ansprüche im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens durchzusetzen.