“Geld hat man zu haben.”
Dieser zynische juristische Grundsatz bringt das Dilemma der Arbeit auf den Punkt: In unserer kapitalistischen Welt kostet das schöne Leben Geld.
Und da Geld nicht auf den Bäumen wächst steht jeder Mensch früher oder später vor der Frage woher es kommen soll. Für die meisten wird die Antwort in der Erwerbstätigkeit liegen und sollte diese in Gefahr geraten wird der Grundsatz “Geld hat man zu haben” sehr schnell sehr real.
Ich berate Sie bei Erhalt einer Kündigung oder Aufhebungsvertrag, rund um den Jobwechsel, bei der Anfechtung von Abmahnungen und vertrete Sie in jedem arbeitsrechtlichen Verfahren auch vor Gericht.
Kündigung erhalten? Keine Panik!
In vielen Fällen lohnt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, ob nun wegen falschen Tatsachen, falschen Fristenberechnungen oder unterschlagenen Ansprüchen.
Besonders wichtig sei an dieser Stelle erwähnt, dass bei Erhalt einer Kündigung nur eine 3-wöchige Klagefrist besteht, sodass ich Sie ermutigen möchte mich beim Erhalt einer Kündigung kurzfristig zu kontaktieren.
Abmahnungen
Eine Abmahnung macht noch keine Kündigung. Jedoch lohnt es sich nicht nur aus emotionalen Gründen eine Abmahnung auf deren Wirksamkeit zu überprüfen, da sich häufenden Abmahnungen bei einer späteren Kündigung oder der Erstellung eines Arbeitszeugnisses negativ auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer auswirken können.
Gerne prüfe ich Ihre Abmahnung und setze mich dafür ein, dass diese wieder aus Ihrer Personalakte entfernt wird.
Gerichtliche Vertretung
Im arbeitsrechtlichen Verfahren wird zunächst ein Gütetermin vereinbart, während dem die jeweiligen Vertreter der Parteien darüber verhandeln, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Ein solcher Vergleich drückt die Kosten für alle Beteiligten, sodass dieser natürlich besonders attraktiv ist und die meisten Verfahren vor den Arbeitsgerichten mit einem solchen enden.
Ob ein Vergleich zustande kommt, wird letztendlich immer in Ihren Händen liegen und um diese Entscheidung treffen zu können stehe ich Ihnen mit Rat und Tat sowohl im Vorfeld, als auch während der Verhandlung zur Seite.
Aufhebungsvertrag? Niemals ungeprüft unterschreiben!
Ein Aufhebungsvertrag wird meistens dann vorgelegt, wenn ein Arbeitgeber die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anstrebt. Für den Arbeitgeber kann diese attraktiv sein, da durch diesen eine Kündigungsschutzklage umgangen werden kann und noch bestehende Ansprüche wie Boni, Weihnachtsgeld oder Resturlaub innerhalb der Abfindung abgedungen werden.
Leider sind diese Verträge nicht immer auch im Interesse einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers. Aus diesem Grund: Lassen Sie mich den Entwurf prüfen und ggf. die besten Konditionen für Sie verhandeln.
Jobwechsel
Manchmal ändern sich die Lebensumstände, der Arbeitsplatz passt nicht zu der eigenen Person oder es ergeben sich noch bessere Möglichkeiten seine Karriere zu verfolgen.
Auch in diesem Falle stehe ich Ihnen zur Seite, berate Sie in Hinblick auf Ihre Möglichkeiten, verhandele gerne die Konditionen mit Ihrer ehemaligen Arbeitsstelle und prüfe den Arbeitsvertrag Ihrer neuen Arbeitsstelle.
Ein Jobwechsel wird so nicht zu einer unsicheren und manchmal unangenehmen Situation, sondern zu dem Beginn eines neuen Kapitels, das auf die beste Art und Weise starten kann.