Preisgestaltung
Rechtsberatung muss bezahlbar bleiben. Diesen Leitspruch nehme ich sehr ernst und aus diesem Grund möchte ich eine faire Balance zwischen meiner geleisteten Arbeit und dem Honorar schaffen.
Das bedeutet für mich, dass eine telefonische erste Einschätzung Ihres Sachverhaltes, die innerhalb von 15 Minuten besprochen werden kann, kostenlos ist.
Sollten Sie mich hiernach mit der Verfolgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten beauftragen wollen, sende ich Ihnen meinen Anwaltsvertrag und wir beraten in einem Erstgespräch Vorgehen und Taktik.
Ein solches Erstgespräch dauert max. 1 Stunde und hierin werde ich Ihnen alle Aspekte darlegen und mit Ihnen zusammen klären welches Vorgehen für Sie am erfolgreichsten ist um Ihr Recht durchzusetzen.
Für ein solches Erstgespräch berechne ich 100,00€ (zzgl. MwSt.) und verrechne dieses bei einer anschließenden Beauftragung mit der weiteren Vergütung.
Rechtliche Beratungen und Vertretungen, die hierüber hinaus gehen, werden bei mir über das RVG (siehe unten) abgerechnet. In Ausnahmefällen sind Pauschalvergütungen möglich.
Gerne berate ich Sie bei der ersten Kontaktaufnahme auch über die Möglichkeiten Unterstützung in Form eines amtlichen Beratungsscheins und der Prozesskostenhilfe.
Kleiner Tipp:
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich und hat meistens einen Selbsterhalt in Höhe von 100,00-300,00€ für den gesamten rechtlichen Vorgang. Schauen Sie gerne in Ihre Police, damit Sie Ihr eigenes Risiko besser einschätzen können. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung rechne ich für Sie selbstverständlich mit dieser ab, sodass Sie selbst nichts tun müssen.
Preise Arbeitsrecht
Vorweg die gute Nachricht:
Egal wie das Verfahren vor den Arbeits-gerichten für Sie endet, der “fremde” Anwalt wird in der 1.Instanz niemals von Ihnen gezahlt werden.
Darüber hinaus endet die absolute Mehrheit der arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren in Vergleichen, sodass die Gerichtsgebühren entfallen.
Im Arbeitsrecht richtet sich die Höhe der anwaltlichen Vergütung nach dem Streitwert. Dieser wird nach der Höhe des individuellen Bruttomonatsgehaltes (BMG) der Mandantin oder des Mandanten bemessen.
Der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit wiederum gibt vor für welche Verfahrensart wieviele BMG anzusetzen sind.
Ist bspw. die Beendigung eines Arbeits-verhältnisses strittig, so werden zunächst 3 BMG zur Berechnung angesetzt.
So ergibt sich bei einem BMG in Höhe von 4.000,00€* ein Streitwert in Höhe von 12.000,00€.
Für die Vertretung in diesem gerichtlichem Verfahren ergeben sich für Sie Anwaltskosten in Höhe von 2.968,46€ und grds. keine gerichtlichen Gebühren.
Sollte dasselbe Verfahren ausnahmsweise in keinem Vergleich enden, so sinken zwar Ihre Anwaltskosten auf 2.127,13€, jedoch würden in diesem Falle bei Scheitern der Klage Ge-richtsgebühren in Höhe von 940,50€, dem-nach insgesamt 3.067,63€, fällig.
Sehr gerne rechne ich mit Ihnen zusammen das tatsächlich in Ihrem Fall anfallende Gesamtkostenrisiko aus um eine Abrechnung so transparent wie möglich zu gestalten.
*Alle hier aufgeführten Beträge sind inkl. MwSt. zu verstehen.Preise Nebenklage
Wenn Sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, so besteht die Möglichkeit der Beiordnung eines Nebenklagevertreters auf Antrag des Nebenklägers. In diesem Falle werden die anfallenden Kosten von der Staatskasse getragen, unabhängig von Ihrem finanziellen Vermögen.
In dem Fall, dass keine Beiordnung angeordnet wird, ist eine pauschalisierte Preisgestaltung nicht möglich. Zu sehr kommt es darauf an welche Positionen Sie neben der “einfachen” Vertretung Ihrer Rechte ebenfalls eingeklagt wissen wollen.
Zivilrechtliche Ansprüche wie der Schadensersatz oder das Schmerzensgeld werden hierbei tabellarisch nach dem RVG abgerechnet, sodass jedes Verfahren für sich einen Einzelfall darstellt.
Gerne berate ich Sie jedoch auch zunächst in Hinblick auf die Kosten, damit wir eine Lösung finden können, die Ihnen finanzielle Sicherheit gewährt und Sie sich so auf das laufende Verfahren konzentrieren können.
Preise Strafrecht
Auch in strafrechtlichen Verfahren rechne ich nach dem RVG ab.
Hierbei werden bestimmte anwaltliche Tätigkeiten jeweils ein bestimmter Wert zugerechnet, den ich berechne.
Eine Besonderheit besteht insofern, als dass im Falle einer angeordneten Pflichtverteidigung der Angeklagte ein Vorschlagsrecht bzgl. seiner Anwältin oder seines Anwalts hat. Dh für Sie, dass ich gerne für Sie im Rahmen einer Pflichtverteidigung tätig werde und so die Pflichtverteidigergebühren von der Staatskasse erstattet bekomme.
Bedenken sollten Sie in dieser Konstellation jedoch, dass im Falle eines Schuldspruchs diese Kosten von Ihnen zurückerstattet werden müssen.
Ich berate Sie insoweit gerne, welche Gebühren für Sie anfallen werden und welche Möglichkeiten zur Abrechnung bestehen.